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Kandidatenliste zur Pfarrgemeinderatswahl

Im März sind Pfarrgemeinderatswahlern. Nun steht die vorläufige Kandidatenliste fest. Doch es gibt immer noch die Möglichkeit, weitere Kandidaten zu bennen. Lesen Sie hier einen Aufruf von Stadtpfarrer Rupert Ostermayer.

Ostermayer 11Liebe Gemeinden!

Zu diesem Sonntag werden Sie in unseren Schaukästen und an den Kircheneingängen die vorläufigen Kandidatenlisten für die anstehenden Pfarrgemeinderatswahlen finden. Sehen Sie sich die Listen bitte in Ruhe an, auch noch in den nächsten Tagen.
Bis 20. Februar haben Sie nun die Möglichkeit, nochmals Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen – vielleicht ist Ihnen noch jemand eingefallen, an den bisher noch niemand gedacht hat. Oder es fehlt gerade der Name auf der vorläufigen Liste, den Sie vorgeschlagen hatten – dann hat diese Person vermutlich einer Kandidatur nicht zugestimmt.
Sie können nun aber mit Nachdruck nochmals Personen benennen: Dazu müssen jedoch die Vordrucke verwendet werden, die in unseren Kirchen dafür aufliegen. Auf diesen Formularen müssen dann fünf Gemeindemitglieder zusammen einen Vorschlag unterzeichnen und ihm somit Gewicht verleihen.
Abzugeben sind diese Vorschläge wiederum in den Boxen, die in den Pfarrkirchen stehen, oder über das Pfarrhaus. Diese Frist endet, wie erwähnt, am 20. Februar.
Wir werden Sie demnächst über die genaueren Angaben zum Wahltag und die Möglichkeit der Briefwahl informieren.

Bitte überlegen Sie mit! Nennen Sie uns nochmals Namen!

Ihr Pfarrer Rupert Ostermayer

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