In jeder der Pfarrgemeinden ist für eine 4-jährige Legislaturperiode ein Pfarrgemeinderat gewählt worden. Dieses Gremium ist wichtiger Bestandteil einer aktiven und lebendigen Gemeinde. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind immer öffentlich.
Die nächsten Sitzungen finden wie folgt statt:
Wertingen: Dienstag, 17. September 2024, 19:30 Uhr Auszug aus dem Protokoll der letzten Sitzung
Binswangen: Mittwoch, 18. September 2024, 19:15 Uhr Auszug aus dem Protokoll der letzten Sitzung
Gottmannshofen: Dienstag, 4. Februar 2025, 19:15 Uhr Auszug aus dem Protokoll der letzten Sitzung
Alle Pfarrgemeinderäte treffen sich am 7. und 8. Februar 2025 zu einer Klausurtagung in Reimlingen.
Für die Amtsperiode 2022-2026 sind die Gremien wie folgt besetzt:
Binswangen
Gabriele Fürbaß (Vorsitzende) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Karin Reißner (stellv. Vorsitzende)
Lisa Gumpp (Schriftführerin)
Georgine Rigel
Anton Rupp
Martin Müller
Philipp Grimminger
Maria Rupprecht
Maria Luise Mayr
Wertingen
Braun Fabian (Vorsitzender) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Munz Christine (stellv. Vorsitzende)
Bernd Völkel (Schriftführer)
Renate Müller (Vertrterin im Dekanatsrat)
Michael Holand
Reiter Johann
Angelika Stegmair
Monika Deller
Steininger Birgit
Claudia Wagner
Daniela Gollmitzer
Regina Rößle
Leon Nittbaur (Jugendvertreter)
Fabian Siwi (Jugendvertreter)
Gottmannshofen
Barbara Bihlmayr
Regina Gumpp
Imri Keiß
Ingrid Schuster
Renate Schuster
Bettina Stallauer
Pastoralrat
Der Pastorlarat hat sich am 28. Juli 2022 zur konstituierenden Sitzung getroffen.
Mitglieder des Gremiums sind:
Pfarrer Rupert Ostermayer
Braun Fabian (PGR Wertingen)
Deller Monika (PGR Wertingen)
Fürbaß Gabriele (PGR Binswangen)
Ruprecht Maria (PGR Binswangen)
Barbara Bihlmayr (PGR Gottmannshofen)
Irmi Keiß (PGR Gottmannshofen)
Hahn Michael (Gemeindereferent)
Zapf Jürgen (Diakon)
In der Satzung für den Pfarrgemeinderat heißt es:
>>Das Zweite Vatikanische Konzil versteht im Rückgriff auf die Heilige Schrift die Kirche als Volk Gottes auf dem Weg durch die Zeit, als Leib Christi und als Tempel des Heiligen Geistes. So haben alle Glieder der Kirche durch Taufe und Firmung eine gemeinsame Berufung. [...] Ein wichtiges Instrument dafür ist der Pfarrgemeinderat als das vom Diözesanbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekretes über das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Pfarrgemeinde. In sinngemäßer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe ist er zugleich das vom Diözesanbischof eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen in der Pfarrgemeinde. Die geweihten Hirten wissen zu schätzen, „wie viel die Laien zum Wohl der ganzen Kirche beitragen.“
Pfarrgemeinderat, Pfarrer und die unter dessen Leitung wirkenden kirchlichen Mitarbeiter/innen arbeiten vertrauensvoll zusammen. „Aus diesem vertrauten Umgang zwischen Laien und Hirten kann man viel Gutes für die Kirche erwarten“.>>
Das II. Vatikanische Konzil hat als ein maßgebliches Bild von Kirche den Begriff der Kirche als dem pilgernden Volk Gottes geprägt. Darin kommt zum Ausdruck, dass wir gemeinsam, als getaufte und gefirmte Christen, mit unseren unterschiedlichen Charismen und Begabungen, auf den Weg der Nachfolge gerufen sind. Die Kirche wird geprägt durch unterschiedliche Ämter und Dienste, die alle dazu beitragen sollen, das Evangelium zu verkünden und die Liebe Gottes in der Welt zu bezeugen. Diese gemeinsame Verantwortung aller Christen für die Sendung der Kirche wollte das II. Vatikanum auch institutionell zum Ausdruck bringen. Aus diesem Grund hat das Konzil angeregt, den Hauptamtlichen in den seelsorgerlichen Aufgaben ein beratendes und unterstützendes Gremium zur Seite zu stellen: Pfarrgemeinderäte wurden eingerichtet, die dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde dienen sollen und ein besonderes Augenmerk auf das Leben und Zusammenleben der Pfarrei haben sollen.
Eine wichtige Aufgabe sind dabei die Grunddienste der Kirche mitzutragen und zu verwirklichen:
* Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement)
* Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort)
* Liturgie (Feier des Glaubens)
Viele hilfreiche Informationen zum
Pfarrgemeinderat finden sich auch auf den
Seiten des Diözesanrates der Katholiken.
Das Gremium ist auf vier Jahre gewählt. Zum PGR gehören die gewählten Mitglieder, evtl. berufene Mitglieder, der Pfarrer und die anderen hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter und als nicht stimmberechtigter Teilnehmer ein Vertreter der Kirchenverwaltung.
Da die Pfarrgemeinderäte Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Pfarrei sind, können Sie gerne auch Ihre Pfarrgemeinderatsmitglieder ansprechen.