Gebührensatzung
Auf Grundlage der Neufassung des Umsatzsteuergesetzes wurde für jede Kirchenstiftung der Pfarreiengemeinschaft eine Gebührensatzung über die kirchen-hoheitlichen Gebührentatbestände erstellt. Die jeweiligen Gebührensatzungen treten zum 01.01.2025 in Kraft.
Die am 11.07.2024 erlassene Gebührensatzung der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin, die am 11.07.2024 erlassene Gebührensatzung der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus, sowie die am 31.07.2024 erlassene Gebührensatzung der Kath. Pfarrkirchenstiftung Mariä Heimsuchung kann zu den gewöhnten Öffnungszeiten des Pfarrbüros im Pfarramt (Pfarrgasse 1, 86637 Wertingen) eingesehen werden.